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This One-Night-Stand is coming for Gericht!

This One-Night-Stand is coming for Gericht!

An overnight adventure in the canton of Schwyz ends with Gericht. A 37-day Türke wurde vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freigesprochen.

An overnight adventure in the canton of Schwyz ends with Gericht. (Symbbolbild) – photodeposit

Das Wichtigste in Kürze

  • A 37-year-old Turkish woman and a Swiss woman have a one-night stand.

  • Die Frau warf dem Mann im Anschluss versuchte Vergewaltigung vor.

  • Nonne wurde der Türke freigesprochen.

In November 2022 I work for a 37-jähriger Türken and a Schweizerin in Innerschwyz im Ausgang. Sie gingen zu ihm nach Hause. Dort kam es zu einem sexualen Abenteuer.

This one-night stand is a nun for kids.

Dort schilderte die Frau laut dem “Bote der Urschweiz”, dass sie zunächst einvernehmlich Sex gehabt hätten.

However, the Mann das Kondom abstreifte, wollte sie sie pas plus et hielt ihre Beine zusammen. And I had to say that, for your Willen in his einzudringen, it was my false language.

“Sie hat das nicht erfunden”

The Staatsanwalt clearly says: “Sie hat das nicht erfunden, um einfach einen Unschuldigen ins Gefängnis zu bringen. » This is a verification of verification and a verification of the free path of some monasteries.

In the canton of Schwyz I found a man for a one-night stand for Gericht. It’s true that it’s a problem. (Symbol image) – pixabay

Die Verteidigerin des Mannes plädierte hingegen für einen Freispruch. If you have another Strafuntersuchung, the Frau wegen falscher Beschuldigung und Drogenmissbrauchs.

Your argument war, it’s unrealistic, she’s a woman, who is ready to die quickly, she has oral pain.

Standest du schon einmal vor Gericht?

Das Gericht hatte Schwierigkeiten bei der Urteilsfindung. Es concrete, dass die Aussagen der Frau zwar glaubhaft seien, aber auch die des Beschuldigten nicht unglaubhaft waren.

These are the details of the Chatnachrichten or Arztberichte.

Im Zweifel für den Angeklagten

Letztendlich sprach das Gericht den Mann laut dem “Bote der Urschweiz” nach dem Grundsatz “in dubio pro reo” (Im Zweifel für den Angeklagten) free of charge.

Die Kosten des Verfahrens von über 18,500 Franken werden von der Staatskasse übernommen.